Homeoffice: Diese Kosten kann man steuerlich absetzen
Wenn Sie selbständig sind und von zuhause aus arbeiten, können Sie verschiedene dabei anfallende Ausgaben steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihr „Homeoffice“ also solches beim Finanzamt registrieren lassen. MEHRWERTSTEUER Sie können die Mehrwertsteuer auf Rechnungen häuslicher Versorgungsleistungen (z.B. Strom, Wasser, Gas) nicht absetzen, wenn diese Leistungen gleichzeitig von privatem Nutzen sind. Gleiches gilt für alle Einrichtungs gegenstände, die nicht unmittelbar und ausschließlich eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit betreffen. Eine Ausnahme dagegen bilden sogenannte „Investitionsanschaffungen“ ; in diesem Fall ist – sofern diese Anschaffungen ganz oder hauptsächlich für die Ausübung der geschäftlichen Tätigkeit genutzt werden – eine Absetzung der Mehrwertsteuer nach den Vorgaben des Artikel 95 des spanischen Steuergesetzes möglich . Aber: Wenn der Selbstständige die Wohnung sowohl für die eigene berufliche Tätigkeit als auc